BUCHEM IMMOBILIEN  Helmut Buchem

 Sachverständiger für Immobilienbewertung und Ihr Immobilienverwalter IHK-zertifiziert

Unterlagen zur Gutachtenerstellung

Für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens sind eine Vielzahl von Unterlagen und Informationen notwendig, die zum großen Teil vom Auftraggeber bereits bei Auftragserteilung vorgelegt werden können. Je vollständiger die nachfolgend genannten Unterlagen zusammengetragen werden können, desto präziser können die Kosten für die Erstellung des Gutachtens  im Vorhinein ermittelt werden. Somit ist der Auftraggeber vor unerwarteten Rechnungen geschützt. Außerdem wird die Erstellung des Gutachtens beschleunigt, da übliche Postlaufzeiten bei anzufordernden Unterlagen entfallen.

 

Folgende Unterlagen können bereits vor Auftragserteilung durch den Auftraggeber besorgt werden:

Unterlage

Bezugsquelle

Flurstücks- und Eigentümerverzeichnis

Vermessungsamt

aktueller Grundbuchauszug

Grundbuchamt beim Amtsgericht

Lageplan

Katasteramt

Bauakte, Baupläne inkl. Berechnungen und Baubeschreibung

Bauamt

Gegebenenfalls sollten die folgenden Unterlagen zusätzlich vorgelegt werden:

  • Miet- und Pachtverträge
  • Mietflächenberechnung
  • Aufstellung der Einnahmen- und Ausgabe
  • Notarverträge zu in Abteilung II des Grundbuchs eingetragenen Belastungen
  • Nachweise zu durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen
  • Leistungsverzeichnis des Bauträgers
  • bei Miteigentumsanteilen: Teilungserklärung inkl. Grundriss und ggf. Gemeinschaftsordnung
  • Wirtschaftsplan des lfd. Jahres
  • die letzten drei Wohngeldabrechnungen und Protokolle der Eigentümer-Versammlungen
  • Energiepass
  • ggf. weitere Unterlagen

Nach einer ersten Sichtung der Unterlagen und des Bewertungsobjektes wird ein verbindliches Angebot für die Erstellung eines Wertgutachtens erstellt