Der Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gemäß der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) ist bei der Vermietung oder dem Verkauf eines Hauses bzw. einer Wohnung zwingend ein Energieausweis vorzulegen.
Die Nichtvorlage des Energieausweises stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit erheblichen Bußgeldern belegt werden kann.
Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung eines Energie-ausweises behilflich. Sprechen Sie uns an! Wir erheben zusammen mit Ihnen alle hierfür notwendigen Daten und Sie erhalten in Kürze Ihren Energieausweis. Dieser ist 10 Jahre gültig.
Für die Beantragung und Erstellung des Energieausweises für Ihre Immobilie bieten wir Ihnen die folgenden Angebote:
Wohngebäude (Verbrauchsabhängig): EUR 189,00
Wohngebäude (Bedarfsabhängig): EUR 239,00
Hier herhalten Sie die Widerrufsbelehrung