BUCHEM IMMOBILIEN  Helmut Buchem

 Sachverständiger für Immobilienbewertung und Ihr Immobilienverwalter IHK-zertifiziert

Rauchwarnmelder retten Leben

§ 49 Abs. 7 der Landesbauordnung NRW schreibt vor, dass in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mindestens jeweils ein Rauchwarn-melder einzubauen ist. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Für die Ausstattung der Räume entsprechend der Landesbauordnung ist der Eigentümer zuständig, die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer (z.B. Mieter) sicherzu-stellen.

Nun gibt es eine Reihe von Angeboten, dieser Verpflichtung nachzukommen. Im Baumarkt gibt es Rauchwarnmelder für wenige Euro, die leicht selbst montiert werden können. Das ist sicherlich eine kostengünstige Lösung, die jedoch auch Nachteile hat: Funktioniert der Rauchwarnmelder auch tatsächlich? Wie wird die Betriebsbereitschaft sichergestellt? Wer führt ggf. notwendige Wartungsarbeiten durch?

Eine Alternative ist der Einbau durch eine Fachfirma, die entsprechende Gewährleistungen gibt. Die Kosten sind sicherlich höher als bei Angeboten aus dem Baumarkt. Hierbei ist auch denkbar, auf Leasingangebote zurückzugreifen, die bei geringen laufenden Kosten den Einbau, die Prüfung und die laufende Betriebsbereitschaft gewährleistet.

Gerne sind wir bereit, Sie bei der Auswahl und Durchführung der für Sie richtige Alternative zu unterstützen.

 

In dem folgenden Video bekommen Sie nochmals alles anschaulich erläutert:

Quelle:
https://www.youtube.com/watch?v=777FlO3NhZ0&feature=youtu.be