Unterlagen zur Gutachtenerstellung
Für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens sind eine Vielzahl von Unterlagen und Informationen notwendig, die zum großen Teil vom Auftraggeber bereits bei Auftragserteilung vorgelegt werden können. Je vollständiger die nachfolgend genannten Unterlagen zusammengetragen werden können, desto präziser können die Kosten für die Erstellung des Gutachtens im Vorhinein ermittelt werden. Somit ist der Auftraggeber vor unerwarteten Rechnungen geschützt. Außerdem wird die Erstellung des Gutachtens beschleunigt, da übliche Postlaufzeiten bei anzufordernden Unterlagen entfallen.
Folgende Unterlagen können bereits vor Auftragserteilung durch den Auftraggeber besorgt werden:
Unterlage | Bezugsquelle |
Flurstücks- und Eigentümerverzeichnis | Vermessungsamt |
aktueller Grundbuchauszug | Grundbuchamt beim Amtsgericht |
Lageplan | Katasteramt |
Bauakte, Baupläne inkl. Berechnungen und Baubeschreibung | Bauamt |
Gegebenenfalls sollten die folgenden Unterlagen zusätzlich vorgelegt werden:
- Miet- und Pachtverträge
- Mietflächenberechnung
- Aufstellung der Einnahmen- und Ausgabe
- Notarverträge zu in Abteilung II des Grundbuchs eingetragenen Belastungen
- Nachweise zu durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen
- Leistungsverzeichnis des Bauträgers
- bei Miteigentumsanteilen: Teilungserklärung inkl. Grundriss und ggf. Gemeinschaftsordnung
- Wirtschaftsplan des lfd. Jahres
- die letzten drei Wohngeldabrechnungen und Protokolle der Eigentümer-Versammlungen
- Energiepass
- ggf. weitere Unterlagen