Gutachterkosten
Verkehrswertermittlung nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB)
Das Honorar richtet sich nach einem Grundhonorar, gegenbenfalls Zuschlägen bei Besonderheiten und dem Aufwendungsersatz für die Unterlagenbeschaffung, den Nebenkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Grundhonorar
Das Grundhonorar entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:
Wert (in Euro) | Honorar netto (in Euro) | Honorar brutto (in Euro) |
bis 100.000 | 800,00 | 952,00 |
150.000 | 1.050,00 | 1.249,50 |
200.000 | 1.250,00 | 1.487,50 |
250.000 | 1.400,00 | 1.666,00 |
375.000 | 1.600,00 | 1.904,00 |
500.000 | 1.800,00 | 2.142,00 |
750.000 | 2.100,00 | 2.499,00 |
1.000.000 | 2.400,00 | 2.856,00 |
1.500.000 | 2.900,00 | 3.451,00 |
2.000.000 | 3.400,00 | 4.046,00 |
Für Werte über 2.000.000 EUR teilen wir Ihnen separat mit.
Besonderheiten
Besonderheiten werden durch Zuschläge zum Grundhonorar berücksichtigt. Der Zuschlag beträgt
20 % bei
- Erbbaurechten
- steuerlichen Bewertungen
- für mehrere Stichtage
- Wege- und Nutzungrechten und bei Überbau
30 % bei
- Nießbrauch und Wohnungsrechten sowie sonstigen Rechten
- Umlegungen und Enteignungen
- unterschiedlichen Nutzungsarten auf einem Grundstück
- bei besonderen Unfallgefahren, starken Beeinträchtigungen durch Staub oder Schmutz
Beschaffung fehlender Unterlagen
Gerne beschaffen wird die notwendigen Unterlagen für Sie. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand, gerundet auf eine viertel Stunde zu folgenden Stundensätzen:
Sachverständigenstunde: 150,00 € inkl. USt
Mitarbeiter/in: 60,00 € inkl. USt
Nebenkosten
- Fahrtkosten: 0,60 €/km und 80,00 €/Stunde
- Kopien schwarzweiss 0,30 €/Stück; Farbe 0,60€/Stück
- Fotos 1,50 €/Stück
- Mehrausfertigungen: pdf (scan) 150,00 € einmalig, Druck 70 € pro Ausfertigung
- Auslagenersatz
Sonstige Beratungsleistungen
Sonstige Beratungsleistungen werden nach Stundensatz abgerechnet Dieser beträgt 150,00 €.
Alle Honorare und Nebenkosten verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur Zeit 19 %.